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   BGH, 27.04.1967 - Ia ZA 2/67   

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https://dejure.org/1967,5214
BGH, 27.04.1967 - Ia ZA 2/67 (https://dejure.org/1967,5214)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1967 - Ia ZA 2/67 (https://dejure.org/1967,5214)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1967 - Ia ZA 2/67 (https://dejure.org/1967,5214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Antrag auf Einsicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens durch den Patentsenat - Glaubhaftmachen eines rechtlichen Interesses - Geltung des Territorialprinzips im Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 987
  • GRUR 1967, 498
  • DB 1967, 1763
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1962 - I ZR 63/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1967 - Ia ZA 2/67
    In Übereinstimmung mit der einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. BPatGE 2, 28; 3, 23; 5, 106; Beschl. vom 7. März 1967 - 2 ZA (pat) 13/66) ist davon auszugehen, daß die Sonderregelungen des Patentgesetzes (§§ 24 Abs. 3; 41 o Abs. 3 PatG) nur für die Einsicht in Patenterteilungsakten und nicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens gelten, über Anträge auf Einsicht in Nichtigkeitsakten ist daher - in Verbindung mit § 41 o Abs. 1 PatG - gemäß § 299 ZPO zu entscheiden, jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. I ZR 63/60 vom 20. Juli 1962) mit der Maßgabe, daß die Entscheidung nicht durch den Vorstand des Gerichts, sondern durch den Patentsenat getroffen wird.
  • BGH, 14.05.1970 - X ZA 1/69

    Anforderungen an die Akteneinsicht Dritter in Patentnichtigkeitsverfahren

    Die Anwendung des § 299 Abs. 2 ZPO entspricht der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs vor dem PatÄndG 1967 (BGH GRUR 1967, 498 "Akteneinsicht V" m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.12.1967 - Ia ZA 1/67

    Anträge Dritter auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens -

    Wie der Senat bereits in dem Beschluß Ia ZA 2/67 vom 27. April 1967 - "Akteneinsicht V" - (GRUR 1967, 498) ausgesprochen hat, ist über Anträge Dritter auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens nach der derzeitigen Gesetzeslage gemäß § 299 Abs. 2 ZPO zu entscheiden.
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